Die Volkshochschule Bruck/Leitha ist vom Land NÖ als qualifizierter Bildungsträger anerkannt, d.h. die KursteilnehmerInnen der VHS Bruck können die NÖ Bildungsförderung in Anspruch nehmen. Welche Personen unter welchen Voraussetzungen für welche Kurse dazu berechtigt sind, ergibt sich aus den Richtlinien des Landes NÖ betreffend der NÖ Bildungsförderung. Diese Richtlinien können unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung nachgelesen werden und Anträge können unter diesem Link direkt beim Land NÖ eingebracht werden.
Bei allen Kursen sind die einzelnen Termine angeführt. Sollte es zu einer Verhinderung der Kursleitung kommen, wird die Einheit durch eine Vertretung abgehalten bzw. an einem Ersatztermin nachgeholt.
Diese werden für Sprach- u. EDV-Kurse automatisch, für andere Kurse auf Antrag des Kursteilnehmers ausgestellt. Voraussetzung dafür ist der regelmäßige Kursbesuch (75 %).
Die VHS-Leitung behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programmes vorzunehmen bzw. die Kursleitung zu ändern.
Veranstaltungen können nur bei Erreichen einer MindestteilnehmerInnenzahl abgehalten werden. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs mit Einverständnis der Kursleitung und der KursteilnehmerInnen gekürzt geführt werden bzw. eine Aufzahlung des Kursbeitrages erfolgen.
Für den Verlust von Kleidungsstücken, Wertgegenständen und Requisiten haftet die VHS nicht. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen, haftet für alle von ihm/ihr verursachten Schäden und stellt die Kursleitung von allen Haftansprüchen frei. Außerdem übernimmt die VHS keine wie immer geartete Haftung für Schäden an Leib und Gut, die durch die Teilnahme an Veranstaltungen unserer Volkshochschule entstehen. In diesen Haftungsausschluss sind auch KursleiterInnen mit einbezogen. Jede Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Die VHS begrüßt es, wenn die TeilnehmerInnen eines Kurses ihre Wünsche, Beschwerden und Vorschläge der Kursleitung oder dem Leiter der VHS mitteilen.